Verkehrsunfälle mit Tieren

Verkehrsunfälle mit Tieren – so verhalten Sie sich richtig:

Der Zusammenprall mit einem Tier gilt als Verkehrsunfall, der immer gemeldet werden muss. Handelt es sich um ein Wildtier, ist über die Telefonnummer 117 die Polizei zu verständigen. Diese bietet den zuständigen Jagdaufseher auf, welcher das leidende Tier schnellstmöglich erlöst. Bei einem Haustier muss man den Besitzer benachrichtigen und diesem Adresse und Personalien angeben. Lässt sich der Besitzer nicht ermitteln, ist man verpflichtet, die Polizei zu verständigen und zu warten, bis diese am Unfallort eintrifft. Wenn das Haustier noch lebt, kann man es auch selber zum nächsten Tierarzt bringen oder den Tierrettungsdienst verständigen. Wichtig: Wer ein verletztes Tier einfach liegen lässt, macht sich strafbar.